Mein Ziel bei dem ich Sie gern unterstütze: „Weg vom Risiko, hin zur Sicherheit!“
Durch eine, Ihren individuellen betrieblichen Gegebenheiten angepasste Betreuung, durch das Verständnis der Regelwerke wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung und durch eine Implementierung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen erhalten Sie die Chance, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu optimieren. Folglich stärken Sie nicht nur die Motivation Ihrer Mitarbeiter durch sichere und gesunde Arbeitsplätze, Sie vermeiden auch Arbeitsunfälle und deren Folgen, z.B. Ausfallzeiten.
Denn: Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, bereits ab einem beschäftigten Mitarbeiter, dazu verpflichtet, umfassende organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu treffen!
Übrigens: Zu den Mitarbeitern zählen auch geringfügig Beschäftigte, Aushilfen und Putzfrauen sowie Leiharbeiter. Auch Unternehmen, in denen „noch nie etwas passiert“ ist, müssen die Forderungen aus dem ASiG und der DGUV V2 umsetzen. Nur so ist die, für jeden der in der Verantwortung steht, angestrebte Rechtssicherheit gegeben.
Für Sie als Unternehmer/Arbeitgeber ist die Beratung eine kompetente und umfassende Unterstützung in Bezug auf die umfangreichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Sie können sich somit voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zudem vermittle ich Ihren Mitarbeitern das Wissen für einen sicheren Arbeitsablauf. Hier gilt das Ziel, Prävention statt Reaktion auf ….!
Den Umfang meiner Beratung entnehmen Sie bitte dem „Leistungsangebot“.
Unsere Leistungen
Arbeitsschutz
Ein effizienter Arbeitsschutz sowie eine zielgerichtete Unfallvermeidung sind die Grundlage für die Gestaltung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsplätze/-bedingungen.
Arbeitssicherheit
Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen sind für Unternehmen und Einrichtungen ein hoher Kostenfaktor. Aus diesem Grund ist das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz in jedem Unternehmen ein unverzichtbarer Teil der angebotenen Beratung.
Gesundheitsschutz
Unsere Beratung
Wie ist der Ablauf meiner Betreuung?
Grund zur Beratung kann zum einen eine Forderung durch den Unfallversicherungsträger bzw. der staatlichen Arbeitsschutzbehörde und zum anderen eine Anfrage durch den Betrieb selbst sein.
In beiden Fällen wird gemeinsam das Ziel sein, ein den betrieblichen Gegebenheiten angepasstes rechtssicheres Arbeitsschutzmanagementsystem aufzubauen bzw. zu verbessern.
Für die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung haben Sie die Wahl zwischen der Regelbetreuung oder der alternativen Betreuung.
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Hier entscheidet der Unternehmer selbst, wieviel Betreuung und Beratung er benötigt. Diese Betreuungsart besteht aus der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.
Jeder Unternehmer muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der er die potenziellen Gefahren in seinem Betrieb aufnimmt, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. Hierzu ist die Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt notwendig. Die Gefährdungsbeurteilung fällt in die Grundbetreuung.
Bei der anlassbezogenen Betreuung schaltet der Unternehmer die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt nur noch bei besonderen Anlässen ein. Dies wären z.B. Neu- und Umbauten, betriebliche Veränderungen, Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen und Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten.
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Bei dieser Betreuungsart beraten und unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt die Unternehmen kontinuierlich im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Betreuung unterteilt sich hier in Grundbetreuung und in die betriebsspezifische Betreuung.
In der Grundbetreuung fordert die DGUV Vorschrift 2, abhängig von der Betriebsart, feste Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Die Grundbetreuung selbst umfasst die Basisleistungen entsprechend den Forderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Bei der betriebsspezifischen Betreuung wird der individuelle Bedarf im Betrieb behandelt.
Für welche Unternehmungen biete ich Beratungen an?
Welche Referenzen können wir vorweisen?
Aktuelles
Neue Technische Regel für Arbeitsstätten
ASR A6 „Bildschirmarbeit“ – Ausgabe: Juli 2024 Die ASR A6 regelt die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, um gesundheitliche Belastungen zu minimieren. Sie fordert blendfreie Beleuchtung, flimmerfreie Bildschirme und ergonomische Möbel. Regelmäßige...
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Kontakt
Dipl.Ing. (FH) Norbert Lettow
Referent für Arbeitssicherheit, Umwelt und Qualität, Brandschutzbeauftragter,
Regalprüfer
Elsa-Brandström-Weg 17
31535 Neustadt
Telefon
Mobil. 0162 – 2581527